Augendiagnose (Irisdiagnose)
Beschreibung des Verfahrens
Ursprünglich wurde die Regenbogenhaut des Menschen (Iris) mit bloßem Auge oder einer nicht verzerrenden Lupe diagnostisch beurteilt. Später haben sich die Augendiagnostiker der sogenannten Spaltlampe bedient, wie sie in jeder augenärztlichen Praxis verwendet wird.
Topgraphie: © ADCA e.V. Josef Angerer Institut
Beurteilt werden in der Augendiagnose:
- die Pupille und der Pupillensaum
- die Regenbogenhaut
- die Bindehaut mit ihren Gefässen
- die Augenlider, Lidränder und Wimpern
Der wichtigste Teil ist und bleibt aber die Regenbogenhaut. Hier müssen zur Beurteilung die Farbe, Dichte und Struktur einbezogen werden. Dabei erhält der Naturheilkundige Aufschlüsse über:
- die Konstitution (Gesamtkörperverfassung)
- den Krankheitsort und die Krankheitsbereitschaft
- damit das individuelle Reaktionsmuster des Patienten
- den Energiehaushalt des Menschen
- die Stoffwechselsituation
- die krankhaften Zusammenhänge und die verursachenden Bedingungen der einzelnen Systeme untereinander.
- Wichtig ist die Bemerkung, dass die Augendiagnose eine Hinweisdiagnostik ist. Mit dieser Diagnoseform kann keine Ausschlussdiagnostik betrieben werden.
Kombinationsmöglichkeiten
Diese diagnostische Methode ist mit sämtlichen anderen Diagnosemöglichkeiten kombinierbar.
Geschichte
Die Augendiagnose in der heute bekannten Form geht auf den ungarischen Arzt Ignaz von Peczely zurück. Seine erste Veröffentlichung "Anleitung zum Studium der Diagnose aus den Augen" stammt aus den Jahren 1880/81. Besonders die Heilpraktiker haben sich für diese Methode geöffnet und sie auf einen hohen Wissens- und Erkenntnisstand gebracht.
Einige wichtige Augendiagnostiker unserer Zeit, von denen einige meine Lehrer waren, möchte ich gerne benennen: Liljequist, Anderschou, Felke, Madaus, Flink, Struck, Kriege, Schulte, Baumhauer, Schnabel, Angerer, Lindemann, Maubach, Broy, Deck, Kleeblatt, Zähres.
Abrechnung
Die Augendiagnose wird nach der Ziffer 14.1 des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker berechnet.